Die Corona Krise bringt viele Fragen mit sich. Die Bundes- und Landesregierungen haben verschiedene Hilfen für die Wirtschaft angeboten.
Zusätzlich ist die Beantragung von Kurzarbeitergeld möglich:
Kleinunternehmer (bis zu 10 Beschäftigte) können Soforthilfen der Bundesregierung in Anspruch nehmen. Am Montag, 23.03.2020 werden diese durch die Bundesregierung (10 Mrd. € als Zuschuss, 30 Mrd. € als Darlehen) beschlossen. Ein Antrag ist zur Zeit nicht möglich.
Die Soforthilfe beträgt bis zu 15.000 € (soforthilfe-corona.nrw.de).
Bei bis zu fünf Arbeitnehmern beträgt der Zuschuss 9.000 €. Bei bis zu zehn Arbeitnehmern kann der Zuschuss 15.000 € betragen. Für Unternehmen über zehn, aber bis zu fünfzig Arbeitnehmern beträgt die Soforthilfe 25.000 €. Dabei ist es vorgesehen, dass
- mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind oder
- die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (Gründungen: Vormonat) oder
- die Umsatzerzielungsmöglichkeiten durch eine behördliche Auflage
im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie massiv eingeschränkt wurden oder
- die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen
Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (z. B. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten)
Ein Liquiditätsengpass darf vor dem 01.03.2020 nicht bestanden haben. Weiterhin muss die Tätigkeit im Haupterwerb betrieben werden und in den letzten drei Monaten keine ALG II-Leistungen bezogen worden sein.
Die Stadt Düsseldorf gewährt Soforthilfen in Höhe von bis zu 5.000 € um die Insolvenz abzuwenden:
https://www.duesseldorf.de/wirtschaftsfoerderung/corona.html#c142515
Als weiteres Instrument sind die Kfw Kreditprogramme ausgeweitet worden. Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten der Kfw. Die Kreditanträge sind bei der Hausbank zu stellen: