Darlehen zwischen Angehörigen und Vermietung einer Immobilie

Durch Gestaltung im Zusammenhang mit Darlehensverhältnissen zwischen Bank, nahen Angehörigen und dem Vermieter einer Immobilie kann die Steuerlast minimiert werden.

 

Der solventere Verwandte kann ein Darlehen bei einer Bank aufnehmen und die selben Konditionen an den Eigentümer eines vermieteten Grundstücks weiterreichen. Der Eigentümer muss den Darlehensnehmer im Innenverhältnis von der Zahlung der Tilgungs- und Zinszahlungen freistellen.

 

Der Darlehensnehmer muss die erstatteten Kreditzinsen zwar gemäß § 32 d Abs. 1 EStG i.H. v. 25 % versteuern. Abziehbar ist lediglich der Sparerpauschbetrag.

 

Der vermietende Verwandte kann die Zinszahlungen jedoch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Abzug bringen. Diese werden mit seinem persönlichen Steuersatz besteuert.

Liegt sein persönlicher Steuersatz über 25 % kann somit zulässigerweise das Steuersatzgefälle ausgenutzt werden.

Wie der BFH in seinem Urteil vom 29. 4. 2014 - VIII R 44/13 feststellt, liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch. Der Abgeltungssteuersatz ist bei Darlehen zwischen nahen Angehörigen, die wirtschaftlich voneinander unabhängig sind, anwendbar.

 

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© Björn Balluff