Wohnungsüberlassung an Geschäftsführer

Die Vorsteuer, die aus der unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung an den Geschäftsführer resultiert, kann nicht abzugsfähig sein.

 

Diese Gefahr besteht, wenn von vorneherein feststeht, dass die Anmietung der Wohnung zur unentgeltlichen Überlassung an den Geschäftsführer erfolgt.

Dies gilt jedoch nicht, wenn der Geschäftsführer lediglich anlässlich einer Dienstreise dort unentgeltlich übernachten darf. Eine solch kurzfristige Übernachtung führt zu einer Überlagerung der privaten Wohnbedürfnisses durch die unternehmerische Tätigkeit.

 

Alternativ wäre die Vorsteuer auch abzugsfähig, wenn im Geschäftsführervertrag regelt ist, dass die Wohnungsüberlassung Teil des Gehalts des Geschäftsführers ist. Dann würden die Kosten der Anmietung der Wohnung zu den Gemeinkosten gehören, die in die Preiskalkulation der (steuerpflichtigen) Ausgangsumsätze eingeflossen sind.

 

 

 

 

Björn Balluff

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