Pkw-Leasing mit privatem Kauf bei Laufzeitende

Der BFH hat mit Urteil vom 26.11.2014, X R 20/12, einem beliebten Gestaltungsmodell den Boden entzogen.

 

Hierbei schließt eine Leasinggesellschaft mit einem Unternehmen einen Pkw-Leasingvertrag ab. Die Leasingraten, die während der Laufzeit zu zahlen sind, sind sehr hoch.

Kurz vor dem Ende räumt der Leasinggeber dem Leasingnehmer zu einem sehr niedrigem Preis eine Kaufoption ein. Dem Leasingnehmer steht auch die Möglichkeit offen, eine nahestehende Person als Käufer zu benennen.

 

Der Verkauf des Gegenstands am Ende der Laufzeit an die ggf. benannte nahestehende Person wird durchgeführt. Der Pkw wird in der Folge auf der privaten Vermögensebene steuerfrei mit Gewinn veräußert.

 

Das o.a. BFH-Urteil bestimmt nun, dass, wenn zuvor die sehr hohen Leasingraten als Betriebsausgaben in Abzug gebracht worden sind, die Einräumung der Kaufoption ein betriebliches Wirtschaftsgut auf Ebene des Leasingnehmers darstellt. Da dieser die Kaufoption an z.B. seine Ehefrau weitergereicht hat, hat er diesen Vorteil entnommen. In Höhe der Differenz zwischen der Kaufoption und dem tatsächlichen Wert des Pkw, ist ein betrieblicher Entnahmegewinn zu versteuern.

 

Druckversion | Sitemap
© Björn Balluff