Ein Syndikus-Steuerberater ist ein Steuerberater, der neben einer selbständigen Tätigkeit in eigener Praxis oder als Angestellter bzw. freier Mitarbeiter eines anderen Berufsangehörigen bei einem nicht berufsständigen Arbeitgeber (z.B Unternehmen, Verband) angestellt ist.
Bisher war dem Steuerberater eine Angestelltentätigkeit nur bei anderen Berufsangehörigen oder berufsständigen Organisationen (z.B. Steuerberaterkammer, DATEV eG) erlaubt.
Durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz ist es mir als Steuerberater nunmehr möglich, unter näher bestimmten Voraussetzungen auch als Angestellter von nicht berufsständigen Arbeitgebern tätig zu werden.
Neben meiner freiberuflichen Tätigkeit als Steuerberater habe ich mit nachfolgendem Unternehmen ein Anstellungsverhältnis als Syndikus-Steuerberater begründet (Hinweis nach § 57 S. 2 Nr. 5a StBerG):
De Lage Landen Leasing GmbH