Steuerberatung · GmbH & UG
Buchführung, Jahresabschluss und Steuerberatung für inhabergeführte Kapitalgesellschaften bis 15 Mitarbeiter in Düsseldorf – persönlich und auf Augenhöhe.
Balluff Steuerberatung · Düsseldorf | Stand: 2026
Eine GmbH oder UG bietet echte steuerliche Vorteile – aber nur, wenn Buchführung, Jahresabschluss und Gesellschaftergestaltung von Anfang an korrekt aufgesetzt sind. Gerade für kleine Unternehmen lohnt sich ein verlässlicher Partner, der alle Pflichten im Blick behält.
Unser Komplettmandat richtet sich an inhabergeführte GmbHs und UGs mit bis zu 15 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis 4 Mio. €. Unternehmen dieser Größe brauchen keine anonyme Großkanzlei – sondern einen Steuerberater, der die Zahlen kennt, erreichbar ist und mitdenkt.
Gründer & Start-ups
UG oder GmbH neu gegründet – wir begleiten Sie von der ersten Buchung bis zum ersten Jahresabschluss.
Inhabergeführte Betriebe
Handwerk, Handel, Dienstleistung, IT – überall dort, wo Gesellschafter und Geschäftsführer dieselbe Person sind.
Immobilien-GmbHs
Vermögensverwaltende Gesellschaften mit Mieteinnahmen oder Holdingstrukturen im Familienverbund.
Die GmbH ist eigenständiges Steuersubjekt und zahlt drei Steuern auf ihren Gewinn:
Zusammen ergibt sich eine Gesamtbelastung von ca. 30–32 % auf thesaurierte Gewinne. Für kleine GmbHs mit einem Jahresgewinn unter 250.000 € ist das in vielen Fällen günstiger als die Besteuerung im Einzelunternehmen – aber nur, wenn die Gesellschaft sauber geführt wird.
Ausgeschüttete Gewinne unterliegen auf Gesellschafterebene zusätzlich der Kapitalertragsteuer von 25 % zzgl. SolZ. Bei Beteiligungen ab 25 % und aktiver Mitarbeit kann das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) günstiger sein. Die optimale Ausschüttungsstrategie planen wir gemeinsam mit Ihnen.
Wir übernehmen alle laufenden steuerlichen und buchhalterischen Pflichten Ihrer Gesellschaft – so können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Bei kleinen GmbHs, in denen Gesellschafter und Geschäftsführer identisch sind, ist die verdeckte Gewinnausschüttung das häufigste und teuerste Risiko. Sie entsteht, wenn die Gesellschaft dem Gesellschafter einen Vorteil gewährt, den sie einem fremden Dritten nicht gewähren würde – zum Beispiel:
Das Finanzamt qualifiziert solche Zuwendungen als vGA nach § 8 Abs. 3 KStG. Die Folge: doppelte Steuerbelastung – Hinzurechnung auf Gesellschaftsebene (KSt + GewSt) und Nachversteuerung beim Gesellschafter. Diese Fehler tauchen meist erst bei einer Betriebsprüfung auf.
Geschäftsführer-Anstellungsverträge müssen schriftlich, vor Dienstbeginn abgeschlossen und fremdüblich gestaltet sein. Nachträgliche Gehaltserhöhungen ohne klare Dokumentation werden vom Finanzamt regelmäßig beanstandet. Wir helfen Ihnen, Vergütungsstrukturen von Anfang an rechtssicher aufzusetzen.
Lohnsteuer-Jahresmeldung und Sozialversicherungsmeldungen für alle Mitarbeiter
Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung – verlängerte Frist bei steuerlicher Vertretung gemäß § 149 Abs. 3 AO
Offenlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger (§ 325 HGB) – bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder ab 2.500 €
Vorauszahlungen auf Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf Basis des letzten Steuermessbescheids
Wir begleiten inhabergeführte Kapitalgesellschaften bis 15 Mitarbeiter persönlich – von der ersten Buchung bis zur Betriebsprüfung. Lernen Sie uns unverbindlich kennen.
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